Einwandererbund e.V. | Feldstr. 3 | 25335 Elmshorn
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Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Das Interkulturelle Theater führt den Namen „Interkulturelles Theater – DOGUS im Einwandererbund“ (nachstehend DOĞUŞ genannt). DOĞUŞ ist als EWB-Theaterrat in den Gesamtverein Einwandererbund e. V. (nachstehend EWB genannt) eingegliedert und hat seinen Sitz, wie der EWB, in D-25335 Elmshorn, Feldstraße 3. Das Geschäftsjahr von DOĞUŞ richtet sich nach der Satzung des EWB und ist zur Zeit das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben und Zweck von DOGUS

(1) DOĞUŞ ist eine Idee zur friedlichen Völkerverständigung und fördert den interkulturellen Dialog und das interkulturelle friedliche Miteinander und Nebeneinander. Friedliche Integration und Menschenrechte sind wichtige Bestandteile der Arbeit von DOĞUŞ. Es ist wichtig, dass alle in Deutschland lebenden Menschen sich als Brüder und Schwestern sehen, die die menschliche Würde aller anderen achten.
(2) Insbesondere wird die gemeinsame deutsche Sprache dabei spielend erlernt, gefördert und gepflegt.
(3) DOĞUŞ fördert und pflegt die Interkulturalität der Gesellschaft, das heißt, die Beziehungen zwischen den verschiedenen Kulturen, die in Deutschland vertreten sind. Darüher hinaus pflegt und fördert DOĞUŞ selbstverständlich auch die Weltkulturen, damit die Gesellschaft mehr über andere Kulturen erfährt und dadurch Vorurteile und Unwissenheit abgeschafft werden können.
(4) Die einzelnen Buchstaben des Wortes DOĞUŞ stehen für bestimmte Werte, die DOĞUŞ vertritt und für die sich die Mitglieder einsetzen: Dialog – Orientierung – Gerechtigkeit – Universalität – Solidarität.
(5) DOĞUŞ will Menschen zum Nachdenken anregen, damit sie sich bemühen, ihre Denkweise und ihr Verhalten zu verändern. Dann können auch Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eingedämmt werden.
(6) Menschen aller Altersgruppen sollen Freude am Theater gewinnen und zu guten Amateurschauspielern ausgebildet werden.
(7) Der Satzungszweck des EWB wird durch folgende Aktivitäten von DOĞUŞ verwirklicht und bereichert:

  • Theateraufführungen und Ausstellungen
  • andere kulturelle Veranstaltungen
  • öffentliche Vorträge und Diskussionen
  • Teilnahme an Kulturveranstaltungen
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel mindestens eine Pressekonferenz pro Jahr).

§ 3 Gemeinnützigkeit

DOĞUŞ verfolgt als Arbeitskreis im EWB ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. DOĞUŞ ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel von DOĞUŞ dürfen nur für Zwecke gemäß diesen „Leitbild“ verwendet werden. Kein Mitglied darf durch Zuwendungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

(2) Die Mitglieder von DOĞUŞ sind Mitglied des EWB.
(3) Gäste sind herzlich willkommen.
(3) Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht rechtsfähige Vereine oder Gesellschaften werden, die bereit sind, die Aufgaben von DOĞUŞ und des EWB zu fördern und zu unterstützen.
(4) Die Mitgliederversammlung von DOĞUŞ kann natürliche Personen, die die Aufgaben von DOĞUŞ in hervorragender Weise gefördert haben, auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernennen. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Vorstandes des EWB.

§ 5 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Beiträge

Für den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft und für Mitgliedsbeiträge gilt die Satzung des EWB.

§ 6 Stellung von DOĞUŞ innerhalb des EWB, Organe

(1) Stellung DOĞUŞ / EWB
DOĞUŞ sieht unter dem Dach des EWB eine gute Möglichkeit, die satzungsgemäßen Ziele des EWB mitzutragen und um den Aspekt der Kultur- und Theaterarbeit zu friedlichen Zwecken zu bereichern. DOĞUŞ gliedert sich als ein eigenständiger Arbeitskreis in den EWB derart ein, daß seine Mitglieder dem EWB als Vereinsmitglieder beitreten und sodann den „EWB-Theaterrat” bilden.
(2) Organe
Organe von DOĞUŞ sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der EWB stimmt zu, daß DOĞUŞ als eigenständiger Arbeitskreis des EWB (EWB-Theaterrat) die genannten Organe als eigene Organe zur Organisation ihrer Tätigkeit unterhält.

§ 7 Projekte

Der Vorstand von DOĞUŞ wird sich intensiv um Projektförderung und Sponsoring für seine Arbeit bemühen. Der Vorstand des EWB wird mit seiner Sachkenntnis dabei mitwirken, daß Projektfinanzierungen für DOĞUŞ eingeworben werden.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle nicht dem Vorstand zugewiesenen Aufgaben, insbesondere für die Planung der laufenden und kommenden Aktivitäten, Verwendung von Spenden und anderer finanzieller Mittel zur Verwirklichung der Ziele von DOĞUŞ in Abstimmung mit dem Vorstand des EWB sowie Bildung von Arbeitsgruppen für die einzelnen Aktivitäten.
(2) Mindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einbehaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung einberufen.
(3) An der Mitgliederversammlung nimmt der Vorsitzende des EWB oder sein Stellvertreter leitend teil. Alle übrigen Vorstandsmitglieder des EWB können teilnehmen.
(4) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit über Änderungen dieses „Leitbildes“. Die Änderungen des „Leitbildes“ sind mit dem Vorstand des EWB abzustimmen und sind nur mit seiner Genehmigung wirksam.

§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte auf Grundlage des „Leitbildes“ und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Tätigkeiten mit dem Vorstand des EWB zu koordinieren und abzustimmen. Dazu erstattet er dem Vorstand des EWB jährlich einen Bericht.
(2) Dem Vorstand von DOĞUŞ gehören an:
der Intendant, der stellvertretende Intendant, der Schriftführer, der Zeugwart, zwei Beisitzer. Sie müssen Mitglied des Gesamtvereins EWB sein. Das bedeutet, dass nur zum DOĞUŞ -Vorstand gewähl werden kann, wer Mitgied des EWB ist.
(3) Der Regisseur ist nicht zwingend im Vorstand, ist aber für die Dauer seiner Tätigkeit Mitglied im EWB.
(4) Der Intendant, der stellvertretende Intendant und der Schriftführer bilden den geschäftsführenden Vorstand. Dieser vertritt DOGUS gegenüber dem EWB.
(5) Ein Pressesprecher wird für DOĞUŞ nicht gewählt. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erledigt der geschäftsführende Vorstand in Abstimmung mit dem Pressesprecher des EWB.
(6) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(7) Der Intendant, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Intendant, lädt mit einer Frist von einer Woche – unter Angabe der Tagesordnung – zu Vorstandssitzungen ein und leitet sie.
(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder, darunter einer der Intendanten, anwesend sind. Die Beschlüsse des Vorstands werden schriftlich protokolliert (Ergebnisprotokoll). Der Vorstand des EWB erhält eine Kopie des Protokolls.
(9) Ein Mitglied des Vorstands von DOĞUŞ hat ständig Sitz und Stimme im Vorstand des EWB.

§ 10 Spendenkonto

(1) Ausdrücklich zweckgebundene Spenden für DOĞUŞ, dürfen nur für den vorgesehenen Zweck ausgegeben oder, falls dies nicht möglich ist, für satzungsgemäße Zwecke von EWB und DOĞUŞ verwendet werden.
(2) Spendenbescheinigungen darf nur der Gesamtverein EWB ausstellen.
§ 11 Allgemeine Verwaltung
(1) Der EWB wird DOĞUŞ eine eigene Email-Adresse einrichten.
(2) Der EWB wird DOĞUŞ in seinen Internetauftritt integrieren und auch dessen Programm und dessen Projekte dort veröffentlichen.
(3) DOĞUŞ (EWB-Theaterrat) stehen als Arbeitskreis innerhalb des EWB alle Einrichtungen des EWB und das Personal, soweit erforderlich und möglich, zur Verfügung. Die Mitglieder von DOĞUŞ können im Rahmen der Möglichkeiten und Notwendigkeiten Räume im EWB benutzen. Der EWB wird DOĞUŞ Flyer,
Drucksachen, Briefbögen und sonstiges Material, wenn die Möglichkeit besteht, zur Verfügung stellen.

§ 12 Auflösung von DOĞUŞ

(1) Die Auflösung von DOĞUŞ kann nur von einer ausschließlich zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Der Beschluß bedarf der Zustimmung des Vorstandes des EWB. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Intendant und der stellvertretende Intendant gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
(2) Bei Auflösung von DOĞUŞ oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den EWB, der es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke im Sinne des § 2 dieses „Leitbildes“ und nach der EWB-Satzung zu verwenden hat.

§ 13 Gründungstag

DOĞUŞ wurde am Weltteatertag 2008, das war der 27. März 2008, gegründet. Diesen Leitfaden gibt sich DOĞUŞ heute nachträglich und für die Zukunft.
Beschlossen am 18.05.2011 durch die Mitgliederversammlung von DOĞUŞ .
Intendant
Horst Marn

2. Intendant
Harun Raşit Öznarin

Schriftführer
Hayri Öznarin(Vorsitzender)

Der EWB stimmt diesem „Leitbild“ in vollem Umfang zu und versichert, dies juristisch korrekt in allen zuständigen Gremien abgestimmt zu haben.
Einwandererbund e. V.
Elmshorn, 18. Mai 2011